der Hellmich & Santier GmbH, Schmidstraße 6, D-10179 Berlin-Mitte
Segelurlaub ist eine andere Art Urlaub zu machen. Damit Ihre Zeit bei uns an Bord
für Sie zu einem gelungenen Urlaub wird und in angenehmer Erinnerung bleibt,
haben wir hier vieles Wissenswerte und Wichtige für Sie zusammengestellt.
Bitte lesen Sie deshalb die nachstehenden Kojencharter-Informationen sowie die
Kojencharter-Geschäftsbedingungen der Hellmich & Santier GmbH, die auch beide
Grundlage des Vertrages sind.
Wie erfahrenen Törnteilnehmern schon bekannt, wollen wir auch Neueinsteiger gleich
zu Beginn unserer Informationen darauf hinweisen, dass die Teilnahme an einem
Segeltörn als Mitsegler im Kojencharter ein Aktivurlaub mit sportlichem Charakter ist
und nicht etwa eine Pauschalreise, Personenbeförderung o.dgl. darstellt.
Unsere Leistung besteht darin, Ihnen eine Koje an Bord unserer Segelyacht sowie
einen Schiffsführer für die Zeit des betreffenden Segeltörns zur Verfügung zu stellen.
Während des Segeltörns ist der Törnteilnehmer ein Crewmitglied, das sich nach den
Weisungen des Schiffsführers bei allen üblichen Mithilfen an Bord beteiligt.
Auch im übrigen sind die Entscheidungen des Schiffsführers an Bord zu befolgen.
So werden alle an Bord anfallenden Arbeiten über und unter Deck einschl. Backschaft
und Klarschiffmachen von den Törnteilnehmern im Team ausgeführt, soweit vom
Schiffsführer bezüglich der Sicherheit keine Einwände bestehen. Beim Segelsetzen
oder Segelbergen, Ruder- oder Wachegehen und Manöver fahren, kommt jeder Törnteil-
nehmer nach seinen Fähigkeiten sowie seiner Eignung zum Einsatz. Interessierte
Törnteilnehmer bezieht der Schiffsführer selbstverständlich auch in die Navigation sowie
Schiffsführung mit ein und gibt seine Erfahrungen einschl. der Wetterkunde gern weiter.
Wenn keine Kojenreservierung vorlag und von uns bestätigt wurde, werden die Kojen bei
Törnbeginn nach gemeinsamer Absprache mit dem Schiffsführer von diesem eingeteilt.
Zu Beginn des Segeltörns wird von den Törnteilnehmern eine Bordkasse eingerichtet,
aus der die Verpflegung an Bord, Hafengebühren, Treibstoff-, Gas- und Wasserkosten
sowie gewünschte Gemeinschaftsaktivitäten an Land (Ausflüge, Besichtigungen usw.)
und die Endreinigung (pro Teilnehmer 15 €) bezahlt werden. Der Schiffsführer ist von
dieser Umlage freigestellt und wird von der Crew in aller Bescheidenheit mitverpflegt.
Die Proviantbesorgung erfolgt nach Absprache der Crew an Bord.
Liegeplatz der "Sabrina" ist die "Citymarina Nordmole Stralsund", Steg 1. Ansonsten die
Liegeplatz-/Stegnummer bitte am Eingang der Citymarina direkt beim Hafenmeister erfragen.
Einen PKW kann man an der Marina auf dem Parkplatz zum Aus- und Einladen des
Segelreisegepäcks für ca. 2 Stunden gegen eine Parkgebühr abstellen und für die
Wochenparkzeit nach Rücksprache mit uns an Bord dann in der Nähe gebührenfrei parken.
Die im Törnplan angegebenen Segeltörns beginnen jeweils samstags ab 16.30 Uhr und
enden freitags um 18 Uhr. In Ausnahmefällen kann mit uns spätestens 1 Woche vor
Törnbeginn sowohl ein späteres Anbordkommen aus Anreisegründen als auch zum
Törnende eine weitere Bordübernachtung bis 9 Uhr des Folgetages vereinbart werden.
Am ersten Tag des Segeltörns kommen Sie bitte um 16.30 Uhr an Bord. Die für alle Törn-
teilnehmer obligatorische Sicherheitseinweisung einschl. der Bedienung des Gasherdes
und der Seeventile findet ab ca. 17 Uhr statt. Zum anschließenden ersten gemeinsamen
Abendessen wird meistens ein Hafenrestaurant aufgesucht. Ausgelaufen wird nach der
ersten Bordübernachtung und dem Frühstück am Sonntagmorgen.
An- und Abreise sowie evtl. Landübernachtungen vor und nach dem Törn sind vom
Törnteilnehmer selbst zu organisieren und zu bezahlen, da sie nicht Bestandteil der
Törnveranstaltung sind. Selbstverständlich sind wir dabei gern mit entsprechenden
Empfehlungen und Auskünften behilflich. Die Zugverbindungen nach Stralsund sind
zeitlich und preislich optimal. Ein Taxi vom Bahnhof zur Citymarina Nordmole kostet
ca. 6 €.
Je nach Jahreszeit empfehlen wir entsprechend warme und gegen Sonne schützende
Kleidung mitzunehmen. Außerdem gehören u.a. stets Landschuhe sowie decksgeeignete
Segelschuhe mit rutschfester heller Sohle als Bordschuhe, Ölzeug/Wetterkleidung,
wiederum decksgeeignete Segelstiefel und Segelhandschuhe dazu. Zweckmäßig sind
auch Badelatschen o.dgl. für die Benutzung der Dusch- und Sänitäranlagen in den
abendlich angelaufenen Häfen. Bitte auch an eine Sonnenbrille mit Brillenband und eine
Kopfbedeckung mit Sicherungsbändsel denken.
Der gültige Personalausweis bzw. Reisepass darf nicht vergessen werden.
An Bord können keine Koffer oder andere feste Behältnisse verstaut werden, deshalb
das Gepäck nur im Seesack oder in einer faltbaren Reisetasche o.dgl. bitte möglichst
ohne Rollen, Kuven o.dgl. mitbringen. Pro Kajüte stehen ein Schrank sowie weitere
kleine Ablagen zur Verfügung. Ein Schlafsack ist nicht etwa erforderlich, da sich für
jeden Törn und Teilnehmer Bettzeug einschl. frischer Bezüge sowie jeweils 2 saubere
Handtücher an Bord befinden. Selbstverständlich kann man sich zusätzliche Handtücher
mitbringen. Wir bitten vielmals um Verständnis, dass bei uns keine Angelgeräte o.dgl.
mit an Bord gebracht werden sollen.
Für die Einhaltung von Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Törn-
teilnehmer selbst verantwortlich. Zu weiteren Informationen stehen wir auch
hierbei gern zur Verfügung. Bei den Segeltörns außerhalb der Euro-Zone an
ausreichende Devisen denken.
Törnteilnehmer dürfen keine ansteckenden Krankheiten haben. Ebenfalls wird
vorausgesetzt, dass der Törnteilnehmer ab Törnbeginn von seinem allgemein
gesundheitlichen Zustand her in der Lage ist, ohne Beeinträchtigung an dem
Segeltörn teilzunehmen, der je nach Wind und Wetter auch recht bewegt verlaufen
kann.
Trotz aller zur Verfügung stehenden Rettungsmittel muss der Törnteilnehmer zu seiner
eigenen Sicherheit schwimmen gelernt haben.
Zu den Verhaltensregeln an Bord gehört u.a., dass auf See kein Alkoholgenuss aufkommt
und das Rauchen an Deck mit Rücksichtnahme auf die Nichtraucher weitestgehend
eingeschrängt bleibt. Unter Deck ist das Rauchen in jedem Fall grundsätzlich verboten.
Das Bordnetz ist auf 12 V ausgelegt. Akkus für Handys usw. können, jeweils nach
Absprache mit dem Schiffsführer, im Hafen bei Landanschluss mit 230 V an Bord
aufgeladen werden.
Auf Wunsch stellt der Schiffsführer eine Meilenbestätigung über die zurückgelegten
Seemeilen des Törns für die amtlichen Segelscheine (SKS/SSS/SHS) aus.
Zur Absicherung Ihrer geleisteten Rechnungszahlung haben wir eine Insolvenzversicherung
abgeschlossen, was Ihnen durch unsere Zusendung des Sicherungsscheines
bestätigt wird.
Stand: Oktober 2009