Kojencharter-Informationen
der Hellmich & Santier GmbH, Schmidstraße 6, D-10179 Berlin-Mitte (Stand: Oktober 2011)
Segelurlaub ist eine andere Art Urlaub zu machen. Damit Ihre Zeit bei uns an Bord für Sie zu einem gelungenen Urlaub wird und in angenehmer Erinnerung bleibt, haben wir hier vieles Wissenswerte und Wichtige für Sie zusammengestellt.
Bitte lesen Sie deshalb die nachstehenden Kojencharter-Informationen sowie die Kojencharter-Geschäftsbedingungen der Hellmich & Santier GmbH, die auch beide Grundlage des Vertrages sind.
Wie erfahrenen Törnteilnehmern schon bekannt, wollen wir auch Neueinsteiger gleich zu Beginn unserer Informationen darauf hinweisen, dass die Teilnahme an einem unserer Segeltörns als Mitsegler im Kojencharter ein Aktivurlaub mit sportlichem Charakter ist und nicht etwa eine Pauschalreise, Personenbeförderung o.dgl. darstellt. So wird für die Streckentörns weitestgehend Seefestigkeit vorausgesetzt und insbesondere für die Törns mit angesagten Nachtschlägen, dass die Mitsegler über Erfahrungen guter Seemannschaft verfügen, was auch für die Wacheinsätze wichtig ist.
Unsere Leistung besteht darin, Ihnen eine Koje an Bord unserer Segelyacht sowie einen Schiffsführer mit Bootsmann für die Zeit des betreffenden Segeltörns zur Verfügung zu stellen.
Während des Segeltörns ist der Törnteilnehmer ein Crewmitglied, das sich nach den Weisungen des Schiffsführers bei allen üblichen Mithilfen an Bord beteiligt. Auch im übrigen sind die Entscheidungen des Schiffsführers an Bord zu befolgen.
Bis auf die vom Bootsmann im Bordservice übernommenen Arbeiten, wie Backschaft und Klarschiffmachen unter Deck, werden alle übrigen an Bord anfallenden Arbeiten von den Törnteilnehmern im Team ausgeführt, soweit vom Schiffsführer bezüglich der Sicherheit keine Einwände bestehen. Beim Segelsetzen oder Segelbergen, Ruder- oder Wachegehen und Manöver fahren, kommt jeder der Törnteilnehmer nach seinen Fähigkeiten sowie seiner Eignung zum Einsatz. Interessierte Törnteilnehmer bezieht der Schiffsführer selbstverständlich auch in die Navigation sowie Schiffsführung mit ein und gibt seine Erfahrungen einschl. der Wetterkunde gern weiter.
Wenn keine Kojenreservierung von uns bestätigt wurde, werden die Kojen bei Törnbeginn nach gemeinsamer Absprache mit dem Schiffsführer von diesem eingeteilt.
Zu Beginn des Segeltörns wird von den Törnteilnehmern eine Bordkasse eingerichtet, aus der die Verpflegung an Bord, Hafengebühren, Treibstoff-, Gas- und Wasserkosten sowie gewünschte Gemeinschaftsaktivitäten an Land (Ausflüge, Besichtigungen usw.) bezahlt werden. Schiffsführer und Bootsmann sind von dieser Umlage freigestellt und der Schiffsführer wird von der Crew in aller Bescheidenheit an Bord mitverpflegt. Bei Landausflügen usw. bleibt der Bootsmann zur Sicherheit meist an Bord. Die übliche Grundproviantierung besorgt der Bootsmann in bewährter Weise nach langjährigen Erfahrungen schon vor Törnbeginn, um samstags günstige Einkaufsmöglichkeiten zu nutzen. Die Abrechnung erfolgt dann nach den Belegen über die Bordkasse. Den Umfang der vorgesehenen Proviantierung teilen wir bei der Buchungsbestätigung mit. Gewünschte Ergänzungen und Frisches beschafft die Crew bei nächster Gelegenheit jeweils selbst.
Den Liegeplatz der „Sabrina“ im betreffenden Starthafen bitte jeweils ab Vortag des Törnbeginns bei uns telefonisch unter +49-(0)172-327 369 2 erfragen. Sollten wir nicht sofort erreichbar sein, bitte nochmals anwählen, vielen Dank.
Die im Törnplan angebotenen Segeltörns beginnen jeweils Sonntag nachmittags ab ca. 15 Uhr mit dem Eintreffen der Crew an Bord und enden jeweils am übernächsten Freitag vormittags mit Verabschiedung der Crew bis 10 Uhr, wobei beabsichtigt wird, bereits am Vorabend des Törnendes im Zielhafen einzulaufen.
Am ersten Tag des Segeltörns kommen Sie bitte um ca. 15 Uhr an Bord. Die für alle Törnteilnehmer obligatorische Sicherheitseinweisung findet ab ca. 17 Uhr statt. Zum anschliessenden ersten gemeinsamen Abendessen wird meistens ein gemütliches Hafenrestaurant aufgesucht. Ausgelaufen wird nach der ersten Bordübernachtung und dem vom Bootsmann zubereiteten Frühstück am Montagmorgen.
An- und Abreise sowie evtl. Landübernachtungen vor und nach dem Törn sind vom Törnteilnehmer selbst zu organisieren und zu bezahlen, da sie nicht Bestandteil der Törnveranstaltung sind. Selbstverständlich sind wir dabei gern mit entsprechenden Empfehlungen und Auskünften behilflich, wobei auch schon die auf unseren Törnbeschreibungsseiten zusammengestellten „Links“ unter „An- und Abreiseinformationen“ nützliche Hinweise einschl. Hotels usw. bieten.
Je nach Jahreszeit empfehlen wir entsprechend warme sowie gegen Sonne schützende Kleidung mitzunehmen. Außerdem gehören u.a. stets Landschuhe sowie decksgeeignete Segelschuhe mit rutschfester heller Sohle als Bordschuhe, Ölzeug/Wetterkleidung, wiederum decksgeeignete Segelstiefel und Segelhandschuhe dazu. Zweckmäßig sind auch rutschfeste Badelatschen für die Benutzung der Dusch- und Sänitäranlagen in den abendlich angelaufenen Häfen. Bitte auch an eine Sonnenbrille mit Brillenband und eine Kopfbedeckung mit Sicherungsbändsel denken. Der mindestens noch 6 Monate gültige Personalausweis sowie Reisepass dürfen nicht vergessen werden. Für jeden Törn besteht eine Reisepasspflicht.
An Bord können keine Koffer oder andere feste Behältnisse verstaut werden, deshalb das Gepäck nur im Seesack oder in einer faltbaren Reisetasche o.dgl. mitbringen, aber bitte möglichst ohne grosse Rollen, Kufen usw.. Pro Kajüte stehen ein Schrank sowie weitere kleine Ablagen zur Verfügung. Ein Schlafsack ist nicht etwa erforderlich, da sich für jeden Törn und Teilnehmer Bettzeug einschl. frischer Bezüge sowie jeweils 2 saubere Handtücher an Bord befinden. Selbstverständlich kann man sich zusätzliche Handtücher mitbringen. Wir bitten vielmals um Verständnis, dass bei uns keine Angelgeräte o.dgl. mit an Bord gebracht werden sollen.
Für die Einhaltung von Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Törnteilnehmer selbst verantwortlich. Zu diesbezüglichen Informationen stehen wir auch hierbei gern hilfreich zur Verfügung, wobei die auf unseren Törnbeschreibungsseiten zusammengestellten „Links“ unter “An- und Abreiseinformationen“ schon nützliche Hinweise vermitteln. Bei den Segeltörns außerhalb der Euro-Zone an ausreichende Devisen denken.
Törnteilnehmer dürfen keine ansteckenden Krankheiten haben. Ebenfalls wird vorausgesetzt, dass der Törnteilnehmer ab Törnbeginn von seinem allgemein gesundheitlichen Zustand her in der Lage ist, ohne Beeinträchtigung an dem Segeltörn teilzunehmen, der je nach Wind und Wetter auch recht bewegt verlaufen kann.
Trotz aller zur Verfügung stehenden Rettungsmittel muss der Törnteilnehmer zu seiner eigenen Sicherheit schwimmen gelernt haben.
Zu den Verhaltensregeln an Bord gehört u.a., dass auf See kein Alkoholgenuss aufkommt und das Rauchen an Deck mit Rücksichtnahme auf Nichtraucher weitestgehend eingeschränkt wird. Unter Deck ist das Rauchen in jedem Fall grundsätzlich verboten.
Dem Schiffsführer und Bootsmann sowie von diesen Beauftragte, ist unter gebührender Ankündigung Zugang zur belegten Kajüte zu gewähren.
Das Bordnetz ist auf 12 V ausgelegt. Akkus für Handys usw. können, jeweils nach Absprache mit dem Schiffsführer, im Hafen bei Landanschluss mit 230 V an Bord aufgeladen werden.
Auf Wunsch stellt der Schiffsführer zum Ende des Törns an Bord gern eine Meilenbestätigung im vorgelegten Meilenbuch des Mitseglers über die zurückgelegten Seemeilen des Törns aus, auch u.a. wichtig für die amtlichen Segelscheine (SKS/SSS/SHS).
Zur Absicherung Ihrer geleisteten Rechnungsbezahlung haben wir eine Insolvenzversicherung abgeschlossen, was Ihnen durch unsere Zusendung des Sicherungsscheines bestätigt wird.
Stand: Oktober 2011

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