der Hellmich & Santier GmbH, Schmidstraße 6, D-10179 Berlin-Mitte
Damit für Sie und uns klare rechtliche Verhältnisse bestehen, lesen Sie bitte
diese Geschäftsbedingungen sowie die Kojencharter-Informationen der
Hellmich & Santier GmbH, die beide Grundlage des Vertrages sind.
1. Anmeldung und Abschluss des Kojencharter-Vertrages
Mit Ihrer Kojencharter-Teilnahmeerklärung auf der Grundlage unserer aktuellen
Print- und Onlinewerbung einschließlich der darin enthaltenen Leistungsbeschrei-
bungen und Preise, bieten Sie uns den Abschluss des Kojencharter-Vertrages
verbindlich an. Die Anmeldung muss von Ihnen schriftlich auf unserem dafür
vorgesehenen Formular, der Kojencharter-Teilnahmeerklärung oder als Onlinebuchung
vorgenommen werden. Der Kojencharter-Vertrag mit Ihnen kommt durch unsere
Annahme zustande. Über die Annahme informieren wir Sie umgehend schriftlich
durch Zusendung unserer Bestätigung.
2. Bezahlung
Nach Zustellung unserer Bestätigung sowie des Sicherungsscheines und
der beigefügten Rechnung muss innerhalb von 10 Tagen die Anzahlung in
Höhe von mindestens 20% des Rechnungsbetrages an uns geleistet werden.
Von diesem Betrag müssen wir die MwSt. des Rechnungsbetrages an das
Finanzamt abführen. Der Restbetrag dieser Rechnung muss spätestens
4 Wochen vor Törnbeginn an uns bezahlt sein. Bei kurzfristigen Anmeldungen
muss in jedem Fall vor Törnbeginn die vollständige Bezahlung bei uns
eingegangen sein.
3. Leistungen, Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich im Übrigen aus unseren
Kojencharter-Informationen und den Leistungsbeschreibungen in unserer
aktuellen Print- und Onlinewerbung sowie den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in unserer Bestätigung und Rechnung.
Preise gelten pro Person/Koje in EUR inkl. der gesetzlichen MwSt.
4. Leistungsänderungen
Der jeweils geplante Törnverlauf ist zur Durchführung vom Wetter abhängig
und kann vom Schiffsführer geändert werden. Das gleiche gilt für unvorher-
sehbare technische Defekte, Unfall o.dgl.. Änderungen des Törnverlaufs
aus vorstehend genannten Gründen sind kein Anlass für Ersatzansprüche.
Wird allerdings der Segeltörn durch einen technischen Defekt, Unfall o.dgl.
für mehr als 48 Stunden (72 Stunden bei zweiwöchigen Törns) hintereinander
unterbrochen, steht Ihnen eine anteilmäßige Erstattung des Törnpreises zu.
Wenn die Segelyacht zum Törnbeginn aus Gründen des Wetters, technischer
Defekte, Unfall o.dgl. nicht vereinbarungsgemäß zur Verfügung steht und
keine Ersatzyacht gestellt werden kann, können Sie nach einer Wartezeit
von 48 Stunden den Vertrag kündigen und erhalten Ihre geleistete Zahlung
in voller Höhe von uns schnellstens zurück. Darüber hinaus gehende Ansprüche
werden nicht anerkannt. Bei speziellen Überführungstörns, die im Törnplan als
solche besonders ausgewiesen sein müssen, ist zu berücksichtigen, dass
sich die Zeiten von Beginn und Ende des Segeltörns wegen der wesentlich
größeren Distanzen und dabei evtl. auftretenden widrigen Umstände, verändern
können. Hieraus entstehende Ersatzansprüche werden nicht anerkannt.
5. Rücktritt des Törnteilnehmers, Umbuchung, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Törnbeginn von der Törnteilnahme zurücktreten.
Der Rücktritt muss unter Angabe der Törnnummer erklärt werden. Wir empfehlen
Ihnen in Ihrem eigenen Interesse zur Vermeidung von Missverständnissen,
den Rücktritt zwecks Beweisbarkeit schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich für den
Rücktrittszeitpunkt ist das Datum, an dem Ihre Rücktrittserklärung bei uns eingeht.
Treten Sie vom Kojencharter-Vertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz
verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem vereinbarten Kojenpreis unter
Berücksichtigung der möglicherweise unsererseits ersparten Aufwendungen
sowie einer etwaigen anderweitigen Kojenvercharterung.
Wir sind berechtigt, stattdessen bei der Bemessung des Ersatzes nachstehende
Pauschalen zu fordern, wobei es Ihnen unbenommen bleibt, nachzuweisen,
dass uns keine oder geringere Kosten entstanden sind als nachstehend
ausgewiesen.
Der Ersatz staffelt sich wie folgt je nach Rücktrittszeitpunkt:
ab 12 Wochen vor Törnbeginn 30% des Kojenpreises
ab 8 Wochen vor Törnbeginn 50% des Kojenpreises
ab 4 Wochen vor Törnbeginn 90% des Kojenpreises.
Die vorstehenden Pauschalen begründen sich u.a. dadurch, dass wir nur
max. 6 Kojen pro Törn verchartern können und durch einen unvorhergesehenen
Belegungsausfall unsere Kosten nicht etwa gemindert werden.
Des Weiteren ist selbst mit erheblichem Werbemehraufwand, der gleichzeitig
eine Kostenmehrbelastung darstellt, für uns die Möglichkeit sehr gering,
die betreffende Koje kurzfristig neu zu verchartern.
Bis 12 Wochen vor Törnbeginn berechnen wir eine Bearbeitungspauschale
in Höhe von 50 .
Erscheinen Sie nicht rechtzeitig zum Törnbeginn oder brechen den
Segeltörn vorzeitig ab, gilt dieses für uns als Vertragsbeendigung Ihrerseits.
In diesem Fall behalten wir den vollen Anspruch auf den vereinbarten
Kojenpreis.
Umbuchungen können bis 12 Wochen vor Törnbeginn je nach Verfügbarkeiten
gegen eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 30 mit uns vereinbart werden.
Sie können bis 24 Stunden vor Törnbeginn von uns verlangen, dass eine Ersatzperson
in die Rechte und Pflichten aus dem Kojencharter-Vertrag an Ihrer Stelle eintritt.
Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn sie den besonderen
Erfordernissen zur Teilnahme an dem Segeltörn nicht genügt und/oder ausreichend
geeignet ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Kojencharter-Vertrag
ein, dann haften Sie und die Ersatzperson als Gesamtschuldner für den vereinbarten
Kojenpreis zuzüglich der entstehenden Mehrkosten durch den Eintritt der
Ersatzperson sowie für die Bearbeitungspauschale in Höhe von 30 .
6. Versicherungen
Für die Yacht besteht eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Jedoch haften
Sie uns gegenüber für die durch Sie schuldhaft verursachten Schäden und/oder
Verluste bis zu einer Höhe von max. 300 pro Schadensfall. Erfolgte die Schadens-
verursachung vorsätzlich oder grob fahrlässig, haften Sie in vollem Umfang. Für alle
Törnteilnehmer besteht eine Insassen-Unfallversicherung unsererseits. Um Ihre
persönlichen Risiken abzusichern, empfehlen wir Ihnen, Ihre Haftpflicht-, Unfall-,
Kranken-, Reiserücktritt- und Reisegepäck-Versicherung zur Teilnahme an dem
Segeltörn prüfen zu lassen und gegebenenfalls Ergänzungen vorzunehmen.
7. Rücktritt des Törnveranstalters
Die Durchführung eines Segeltörns erfordert bei uns mindestens 3 Törnteilnehmer,
die wir von der Anzahl sicherstellen. Sollte diese Teilnehmerzahl unvorhersehbarer-
weise durch Hinderung eines oder mehrerer Törnteilnehmer z.B. wegen Unfalls
bei der Anreise o.dgl. trotz unserer sofortigen Bemühungen um Ersatzteilnehmer,
nicht spätestens nach 24 Stunden ab Törnbeginn erreicht werden, dürfen wir den
Segeltörn im geplanten Umfang absagen und vom Vertrag zurücktreten, worüber
Sie der Schiffsführer an Bord informieren würde, es sei denn, die verbleibende Crew
ist mit einer, eventuell auch veränderten, Fortsetzung des Törns nach Absprache mit
dem Schiffsführer einverstanden, ohne dass sich dadurch der Kojenpreis reduziert.
Ansonsten erhalten Sie Ihre geleistete Zahlung in voller Höhe von uns schnellstens
zurück. Weitere Ansprüche werden nicht anerkannt.
Der Schiffsführer ist berechtigt, Törnteilnehmer aus wichtigem Grund von der weiteren
Törnteilnahme auszuschließen und im nächstmöglichen Hafen von Bord zu verweisen.
Wichtige Gründe können ein gegen die Interessen der Crew gerichtetes Verhalten
und die Nichtbefolgung der Anweisungen des Schiffsführers sowie Verstöße gegen
Sicherheitsbestimmungen sein. Der Vertrag gilt dann als fristlos gekündigt. Ersatz-
ansprüche und/oder weitere Ansprüche werden nicht anerkannt. Wir behalten den
vollen Anspruch auf den vereinbarten Kojenpreis.
8. Höhere Gewalt
Wenn die Törnroute durch schlechte Wetterbedingungen in ein anderes Seerevier
verlegt wird oder der Segeltörn erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird
und abgebrochen werden muss, wodurch sich evtl. auch die Start- und/oder Zielhäfen
ändern, übernehmen wir dafür und die Folgen keine Haftung. Das gleiche gilt für
die übrige Gefahr der nicht vorhersehbaren Höheren Gewalt, wie Streik, politische
Unruhen usw. oder durch Eingriffe von Hoher Hand (Beschlagnahme etc.).
9. Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die
gewissenhafte Törnvorbereitung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
(Schreib- und Rechenfehler bzw. Irrtum vorbehalten) und die ordnungsgemäße
Erbringung der im Kojencharter-Vertrag vereinbarten Leistungen an Bord.
Landausflüge, Hafen- und Stadtbesichtigungen, Konzertbesuche o.dgl. gehören
nicht zu unserem Haftungsbereich, auch wenn der Schiffsführer daran teilnimmt.
Für Schäden, die sich aus der Teilnahme an unseren Segeltörns ergeben (Personen-
und/oder Sachschäden sowie mögliche Folgeschäden) haften wir lediglich, wenn die
Schäden auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen sind.
Unsere Haftung aus dem Kojencharter-Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf die Höhe des dreifachen vereinbarten Kojenpreises beschränkt, soweit
ein Schaden des Törnteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
worden ist oder allein darauf beruht, dass für den entstehenden Schaden ein von
uns beauftragter Leistungsträger verantwortlich ist. Bei haftungseinschränkenden
oder haftungsausschließenden gesetzlichen Vorschriften, die auf internationalen
Übereinkommen beruhen, können wir uns auf diese gegenüber dem Törnteilnehmer
berufen.
10. Beanstandungen, Verjährung
Bei auftretenden Leistungsstörungen o.dgl. sind Sie verpflichtet im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, auftretende Schäden zu vermeiden oder gering
zu halten. Unterlassen Sie es schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, steht Ihnen kein
Recht auf Minderung des Kojenpreises zu. Beanstandungen und Ansprüche wegen
nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung, soweit sie nicht vom Schiffsführer
an Bord zu klären waren und keine Abhilfe möglich war, sind von Ihnen vor Ablauf
eines Monats nach Törnende uns gegenüber geltend zu machen. Wir empfehlen Ihnen
in Ihrem eigenen Interesse zur Vermeidung von Missverständnissen, dieses zwecks
Beweisbarkeit schriftlich vorzunehmen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie
Beanstandungen oder Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der
Einhaltung der Frist nachweislich ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
Ihre Ansprüche verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährung
beginnt mit dem Tage, an dem der Segeltörn vertragsgemäß enden sollte.
11. Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden für die ordnungsgemäßen Geschäfts-
abläufe unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen von uns gespeichert,
worüber Sie hiermit informiert sind. Weitere Informationen hierzu entnehmen
Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
12. Allgemeines
Die Angaben in unserer Print- und Onlinewerbung einschl. der darin enthaltenen
Leistungsbeschreibungen gelten jeweils nach letztem Stand. Vorangegangene
Veröffentlichungen verlieren ihre Gültigkeit.
Schreib- und Rechenfehler bzw. Irrtum vorbehalten.
Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit. Abweichende Regelungen
gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
Das Schiff führt die deutsche Flagge.
Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.
Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht.
Schiffseigner und Törnveranstalter ist die Hellmich & Santier GmbH,
Schmidstraße 6, D -10179 Berlin, Geschäftsführer Joachim Hellmich und Dany Santier,
Amtsgericht Charlottenburg, HRB 63632
Stand: Dezember 2009